Rechtsanwaltskanzlei Keith & Dr. Bemm, Erftstadt

Kosten

Abrechnungen erfolgen nach dem RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

In familien-, zivil-, arbeits- sowie in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

In Beratungsangelegenheiten sind die Gebühren individuell zu vereinbaren.

Die Erstberatung wird in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Soweit die finanziellen Verhältnisse dies rechtfertigen, kann in gerichtlichen Verfahren Verfahrens / Prozesskostenhilfe und bei Beratungen Beratungshilfe beantragt werden.

Berechtigungsscheine für Beratungshilfe stellt das zuständige Amtsgericht aus.

Dr.Gesa Bemm, Fachanwältin für
Familienrecht und Erbrecht

Werner Keith, Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht