Rechtsanwaltskanzlei Keith & Dr. Bemm, Erftstadt

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und regelt das rechtliche Verhältnis zueinander.

Kündigungsschutzklagen:
bei fristgerechter oder fristloser Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Klärung offener Lohnansprüche, Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Überprüfung sozialversicherungsrechtlicher Gegebenheiten, Überprüfung und Regelung sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Vertretung bei Schadensersatzklagen:
von und gegen Arbeitnehmer

Zwangsvollstreckungen:
in Arbeitseinkommen, Drittschuldnerklagen, Überprüfung von Zwangsvollstreckungen in Arbeitseinkommen

Werner Keith, Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht