Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und regelt das rechtliche Verhältnis zueinander.
Kündigungsschutzklagen:
bei fristgerechter oder fristloser Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Klärung offener Lohnansprüche, Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Überprüfung sozialversicherungsrechtlicher Gegebenheiten, Überprüfung und Regelung sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vertretung bei Schadensersatzklagen:
von und gegen Arbeitnehmer
Zwangsvollstreckungen:
in Arbeitseinkommen, Drittschuldnerklagen, Überprüfung von Zwangsvollstreckungen in Arbeitseinkommen
Werner Keith, Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht